Familienversichert, pflichtversichert oder befreit? Kläre deine Krankenversicherung im Studium, kenne die Beiträge 2026 und halte jede Frist ein.

"Ohne die elektronische Meldung deiner Krankenkasse schreibt dich keine Hochschule ein – und die Übertragung dauert zwei bis drei Werktage."
Ohne geklärte Krankenversicherung schreibt dich keine Hochschule ein. Der Nachweis läuft seit 2022 rein elektronisch, er braucht ein paar Werktage, und wer ihn zu spät anstößt, riskiert im schlimmsten Fall den Studienplatz. Dazu kommen zwei Entscheidungen, die dich Geld kosten oder sparen: Bleibst du beitragsfrei bei deinen Eltern mitversichert, zahlst du den studentischen Beitrag selbst — oder lässt du dich von der Versicherungspflicht befreien? Dieser Leitfaden klärt beides mit den Regeln, die tatsächlich im Gesetz stehen, und den Beträgen, die für 2026 gelten.
Die Grundlage ist § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V. Danach sind Studierende versicherungspflichtig, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind — und zwar „längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres".
Zwei Dinge daran werden regelmäßig falsch erzählt:
Wichtig ist die Reihenfolge: Die studentische Pflichtversicherung greift erst, wenn keine beitragsfreie Familienversicherung mehr möglich ist. Prüfe also zuerst den nächsten Abschnitt.
Solange du über einen Elternteil familienversichert bist, zahlst du keinen eigenen Beitrag. § 10 SGB V knüpft das an zwei Bedingungen, die beide erfüllt sein müssen.
Erstens das Alter. Kinder sind „bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres" mitversichert, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden — dazu zählt das Studium. Hast du vor dem Studium einen Freiwilligendienst oder eine Dienstpflicht geleistet, verlängert sich die Mitversicherung um einen entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus, höchstens um zwölf Monate.
Zweitens das Einkommen. Du darfst „kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet". Die bundeseinheitliche Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 Euro im Monat, ein Siebtel davon sind 565 Euro. Übst du einen Minijob aus, gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze — 2026 sind das 603 Euro im Monat.
Der Unterschied ist bares Geld wert: Mit einem regulären Nebenjob über 565 Euro fliegst du aus der Familienversicherung, mit einem Minijob bis 603 Euro nicht. Wer knapp kalkuliert, sollte den Vertrag entsprechend gestalten. Wie du einen Nebenjob so legst, dass er die Lernzeit nicht auffrisst, steht im Ratgeber zur Wochenstruktur mit Nebenjob.
Fällt die Familienversicherung weg, rutschst du in die Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Der Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab, sondern ist ein fester Betrag: Er beträgt sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 10,22 Prozent auf eine einheitliche Bemessungsgrundlage.
| Bestandteil | Satz | Monatsbeitrag |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (KVdS) | 10,22 % | 87,38 € |
| Kassenindividueller Zusatzbeitrag | 2,9 % im Schnitt 2026 | je nach Kasse, im Schnitt rund 25 € |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 30,78 € |
| Pflegeversicherung, kinderlos ab 23 | 4,2 % | 35,91 € |
Unterm Strich landest du 2026 bei rund 143 Euro im Monat, als kinderlose Studierende ab 23 bei rund 148 Euro. Der Zusatzbeitrag ist die einzige Stellschraube: Ihn legt jede Kasse selbst fest, der vom Bundesgesundheitsministerium bekannt gegebene Durchschnittswert von 2,9 Prozent ist nur ein Richtwert. Ein Kassenwechsel kann sich deshalb rechnen — die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind zum großen Teil identisch, der Zusatzbeitrag ist es nicht.
Der Beitrag endet mit der Exmatrikulation beziehungsweise dem Ende des Semesters. Was dabei sonst noch zu erledigen ist, steht im Ratgeber zur Exmatrikulation und ihren Fristen.
Du kannst dich nach § 8 SGB V von der studentischen Versicherungspflicht befreien lassen — etwa um in einer privaten Krankenversicherung zu bleiben oder in die Familienversicherung eines privat versicherten Elternteils zu wechseln. Drei Punkte machen diese Entscheidung schwerwiegend:
Rechne vor dem Antrag konservativ: Private Tarife sind in jungen Jahren oft billiger als die KVdS, steigen aber mit dem Alter und lassen sich nach dem Studium nicht ohne Weiteres verlassen. Wer unsicher ist, lässt sich unabhängig beraten, statt die Frist verstreichen zu lassen — die Nichtbefreiung ist die einzige Variante, die reversibel bleibt.
Arbeitest du neben dem Studium, greift das Werkstudentenprivileg aus § 6 Absatz 1 Nummer 3 SGB V. Es gilt für Personen, „die während der Dauer ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind". Die Folge: Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. In der Rentenversicherung bleibst du beitragspflichtig.
Die Deutsche Rentenversicherung knüpft das Privileg an eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden — dein Studium muss der Schwerpunkt bleiben. Es gibt zwei praktisch wichtige Ausnahmen:
Zwei Grenzen laufen hier nebeneinander und dürfen nicht verwechselt werden: Die 20-Stunden-Regel entscheidet über deinen Beitragsstatus als Werkstudent, die 565-Euro-Grenze über die Familienversicherung. Die Details zum Werkstudentenstatus stehen im Ratgeber zur 20-Stunden-Regel und Absicherung. Wie sich eigenes Einkommen auf die Förderung auswirkt, klärt der Ratgeber zu BAföG-Fristen und Freibeträgen.
Seit dem 1. Januar 2022 läuft die Meldung zwischen Krankenkassen und Hochschulen nach § 199a SGB V ausschließlich elektronisch. Papierbescheinigungen nehmen die Hochschulen nicht mehr an. Deine Kasse übermittelt den Versicherungsstatus als sogenannte M10-Meldung direkt an die Hochschule; du selbst siehst davon nichts außer dem Häkchen im Bewerbungsportal.
Der Ablauf in vier Schritten:
Auch privat Versicherte kommen um diesen Schritt nicht herum: Sie müssen sich ebenfalls an eine beliebige gesetzliche Kasse wenden, damit diese die Befreiung beziehungsweise den Status elektronisch meldet. Und die Meldepflicht endet nicht mit der Einschreibung — die Hochschule meldet umgekehrt Studienbeginn und Exmatrikulation an die Kasse, dein Beitragsstatus wird also automatisch fortgeschrieben.
Ein Merkposten für später: Jede Änderung deines Status kann auf die Versicherung durchschlagen. Beantragst du ein Urlaubssemester oder wechselst du in ein Teilzeitstudium, kläre vorher mit deiner Kasse, was mit Beitrag und Versicherungsstatus passiert — verlass dich nicht darauf, dass alles bleibt, wie es ist. Wer den Verwaltungskram gleich zum Studienstart abräumt, hat den Kopf für das frei, was zählt.
Und wenn die Formalitäten erledigt sind, geht es an den Stoff: Mit Learnboost machst du aus Skripten und Vorlesungsfolien Zusammenfassungen, Karteikarten und einen Lernplan für die Klausurphase — damit die Zeit, die du gerade nicht mit Anträgen verbringst, auch wirklich beim Lernen ankommt.
Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V läuft bei Schul- oder Berufsausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Hast du vorher einen Freiwilligendienst oder eine Dienstpflicht geleistet, verlängert sie sich um einen entsprechenden Zeitraum, höchstens um zwölf Monate. Danach rutschst du in die studentische Pflichtversicherung.
Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 87,38 Euro im Monat (10,22 Prozent, also sieben Zehntel des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent) zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Dazu kommt die Pflegeversicherung mit 30,78 Euro, für Kinderlose ab 23 Jahren mit 35,91 Euro. Mit dem für 2026 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,9 Prozent liegst du bei rund 143 bis 148 Euro im Monat.
Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen darf ein Siebtel der Bezugsgröße nicht überschreiten, 2026 sind das 565 Euro. Übst du einen Minijob aus, gilt stattdessen die Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro. Diese Einkommensgrenze ist unabhängig von der 20-Stunden-Regel, die über den Werkstudentenstatus entscheidet.
Nein. § 8 SGB V bestimmt ausdrücklich, dass die Befreiung nicht widerrufen werden kann; sie bindet dich für die Dauer des Studiums. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen und wird nur wirksam, wenn du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist. Rechne deshalb vorher konservativ durch.
Ohne die elektronische M10-Meldung deiner Krankenkasse wirst du nicht eingeschrieben. Die Universität zu Köln weist ausdrücklich darauf hin, dass damit der Anspruch auf den Studienplatz verfällt. Fordere die Meldung deshalb sofort nach Annahme des Zulassungsangebots an und plane zwei bis drei Werktage Übertragungszeit ein.