Exmatrikulation planen: die drei Wege aus der Immatrikulation, welche Nachweise du vorher sicherst und was mit Krankenkasse, Kindergeld und BAföG passiert.
"Die studentische Krankenversicherung endet nicht am Tag der Exmatrikulation, sondern mit Ablauf des Semesters, für das du zuletzt eingeschrieben warst."
Die Exmatrikulation wirkt wie ein Verwaltungsakt am Rande — ein Formular, ein Stempel, fertig. Tatsächlich hängen daran deine Krankenversicherung, das Kindergeld deiner Eltern, die BAföG-Rückzahlung und Nachweise, die du in zehn Jahren noch brauchst. Manches davon musst du selbst anstoßen, sonst passiert es nicht. Dieser Leitfaden zeigt dir, wie du aus der Immatrikulation herauskommst, was du vorher erledigst und welche Fristen danach laufen.
Es gibt nicht „die" Exmatrikulation, sondern drei Varianten mit unterschiedlichen Folgen. Welche für dich gilt, entscheidet, ob du selbst aktiv werden musst.
| Weg | Wann | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Auf eigenen Antrag | Studienabbruch, Hochschulwechsel, Wechsel in den Beruf | Antrag im Studierendensekretariat oder Campus-Portal stellen, Wunschdatum angeben |
| Mit dem Abschluss | Alle Prüfungsleistungen bestanden, Abschlussarbeit angenommen | Meist nichts — die Hochschule exmatrikuliert automatisch zum Semesterende |
| Von Amts wegen | Fehlende Rückmeldung, nicht gezahlter Semesterbeitrag, endgültig nicht bestandene Prüfung | Bescheid prüfen, Rechtsbehelfsfrist beachten |
Die dritte Variante ist die unangenehme. Sie kommt als förmlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, und die Frist darin läuft ab Zustellung — nicht ab dem Tag, an dem du den Brief öffnest. Wenn der Auslöser eine endgültig nicht bestandene Prüfung ist, lohnt vorher ein Blick in die Wiederholungsregeln: Wie viele Versuche dir zustehen und ob ein Freiversuch offen ist, steht in deiner Prüfungsordnung. Welche Abschnitte dort wirklich zählen, haben wir in der Übersicht zu den sechs Stellen der Prüfungsordnung, die du kennen solltest, zusammengestellt. Zum Vorgehen nach einem gescheiterten Versuch findest du die Schritte im Ratgeber zur Klausureinsicht und zum zweiten Versuch.
Ein wichtiger Unterschied: Wer den Studiengang nur wechseln will, braucht in vielen Fällen gar keine Exmatrikulation, sondern einen Studiengangwechsel innerhalb derselben Hochschule. Wie das abläuft und welche Leistungen mitgehen, steht im Ratgeber zum Studiengangwechsel mit Fristen und Anerkennung.
Beim Antrag auf Exmatrikulation gibst du in der Regel ein Wunschdatum an. Setz es nicht reflexhaft auf „sofort". Solange du eingeschrieben bist, behältst du Bibliothekszugang, Hochschul-Account, Lizenzen für Software und Zugriff auf die Lernplattform. Prüfe deshalb erst, was du noch brauchst, und exmatrikuliere dann.
Diese Liste ist der eigentliche Kern. Fast alles darauf ist nach dem Stichtag nur noch mit Mühe oder gar nicht mehr zu bekommen.
Ein Punkt, den fast alle übersehen: Schul- und Studienzeiten können als sogenannte Anrechnungszeiten in deinem Rentenkonto stehen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet für Schule und Studium zusammen maximal acht Jahre an, und ein Hochschulbesuch zählt frühestens ab deinem 17. Geburtstag. Ein erfolgreicher Abschluss ist dafür nicht nötig.
Entscheidend ist der Nachweis von genauem Beginn und genauem Ende. Den Beginn belegt die Immatrikulationsbescheinigung, das Ende bei erfolgreichem Abschluss das Abschlusszeugnis — und bei abgebrochenem Studium die Exmatrikulationsbescheinigung. Diese Zeiten zählen unter anderem für die Wartezeit von 35 Jahren. Melde sie deiner Rentenversicherung, statt darauf zu warten, dass sie von selbst auftauchen.
Die studentische Krankenversicherung endet nicht am Tag der Exmatrikulation. Nach § 190 Absatz 9 SGB V endet die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender mit Ablauf des Semesters, für das sie sich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben. Wenn du im November exmatrikulierst, bist du also in der Regel bis zum Ende des Wintersemesters studentisch versichert. Diese Frist ist bares Geld wert, weil die studentischen Beiträge deutlich unter den freiwilligen liegen.
Die Versicherungspflicht als Studierende ist ohnehin begrenzt: Nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 SGB V gilt sie längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine feste Obergrenze an Fachsemestern steht dort heute nicht mehr — maßgeblich ist die Altersgrenze. § 190 Absatz 9 SGB V nennt sie als zweiten Endzeitpunkt neben der Exmatrikulation: Die Mitgliedschaft endet auch dann mit Ablauf des Semesters, in dem du 30 wirst. Bei anerkannten Hinderungsgründen — etwa Krankheit, Behinderung, Elternzeit oder Mitarbeit in Hochschulgremien — ist eine Verlängerung darüber hinaus möglich.
Danach fällst du nicht ins Nichts. Nach § 188 Absatz 4 SGB V setzt sich die Versicherung automatisch als freiwillige Mitgliedschaft fort, wenn du nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis deiner Krankenkasse austrittst. Das ist praktisch, kann aber teuer werden, wenn du nebenbei etwas anderes hättest wählen können — etwa die Familienversicherung, wenn du unter 25 bist und die Einkommensgrenzen einhältst, oder die Pflichtversicherung über einen neuen Job. Melde dich deshalb aktiv bei deiner Kasse, sobald das Enddatum feststeht.
Kindergeld für ein Kind in Erstausbildung gibt es bis zum 25. Geburtstag — aber nur so lange die Ausbildung läuft. Nach den Hinweisen der Familienkasse endet der Anspruch, sobald die Abschlussprüfung bestanden ist und das Ergebnis schriftlich vorliegt. Nicht das Zeugnis in der Hand, nicht die Exmatrikulation, sondern die schriftliche Bekanntgabe des Ergebnisses ist der Stichtag. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Bachelor und Master, wird für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten weitergezahlt. Wird der Zwischenraum länger, entfällt der Anspruch.
Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt nicht mit der Exmatrikulation, sondern fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten geförderten Studiums. Etwa viereinhalb Jahre nach diesem Ende schickt dir das Bundesverwaltungsamt einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid mit Betrag und Ratenplan. Der Betrag ist gedeckelt: Zurückzuzahlen sind höchstens 77 Monatsraten zu 130 Euro, also 10.010 Euro, und das Darlehen ist zinsfrei.
Wichtig ist nur eines: Das Bundesverwaltungsamt muss dich erreichen. Jeder Umzug in diesen fünf Jahren gehört gemeldet, sonst landet der Bescheid an der alten Adresse und Mahngebühren laufen auf. Wenn du wissen willst, wie sich die Förderung überhaupt zusammensetzt, hilft der Ratgeber zum BAföG-Antrag mit Fristen, Nachweisen und Freibeträgen.
Nach der letzten Prüfung kommen die Dokumente gestaffelt, und das dauert länger, als die meisten einplanen. Typischerweise liegt zuerst das Prüfungsergebnis im Campus-Portal, dann folgt das vorläufige Zeugnis oder eine Abschlussbescheinigung, und erst danach kommen Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement in Papierform — je nach Prüfungsamt Wochen bis Monate später.
Für Bewerbungen und Master-Zulassungen reicht in aller Regel eine vorläufige Bescheinigung mit Abschlussnote. Frag sie aktiv im Prüfungsamt an, statt auf die Urkunde zu warten. Und prüfe jedes Dokument sofort auf Schreibweise von Name, Geburtsdatum und Studiengangbezeichnung — Korrekturen sind später aufwendig.
Zwischen Exmatrikulation und dem Nächsten liegt fast immer eine Lücke. Drei Dinge sorgen dafür, dass sie dich nichts kostet:
Wenn direkt ein Master folgt, sind deine alten Unterlagen mehr wert, als du denkst. Grundlagenmodule tauchen im Master in verdichteter Form wieder auf, und in den ersten Wochen fehlt die Zeit, alles neu zu erarbeiten. Wer seine Bachelor-Skripte vorher sortiert, kann sie bei Learnboost hochladen und daraus Zusammenfassungen, Karteikarten und Übungsfragen erzeugen lassen — das macht aus dem Altbestand ein Wiederholungswerkzeug statt eines Ordners im Keller.
Nimm dir 30 Minuten, solange du noch eingeschrieben bist. Zieh Transcript of Records und alle Immatrikulationsbescheinigungen als PDF, sichere die Dateien aus dem Hochschul-Account, und schreib dir zwei Daten auf: das Ende des Semesters, für das du zuletzt gezahlt hast, und das Ende deiner Förderungshöchstdauer. Das erste ist deine Deckung in der Krankenversicherung, das zweite der Startpunkt für die Fünf-Jahres-Frist beim BAföG. Danach stellst du den Antrag — mit dem Datum, das zu deiner Planung passt, nicht mit dem nächstmöglichen.
Und wenn nach dem Abschluss der Master ansteht: Lade deine Skripte und Mitschriften bei Learnboost hoch, bevor du den Hochschul-Account verlierst. Was dort einmal liegt, kannst du im ersten Mastersemester als Zusammenfassung, Karteikartenstapel oder Probeklausur wieder abrufen.
Nicht am Tag der Exmatrikulation. Nach § 190 Absatz 9 SGB V endet die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Studierender mit Ablauf des Semesters, für das du dich zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet hast. Wer mitten im Semester exmatrikuliert, bleibt also in der Regel bis zum Semesterende zum günstigen Studierendenbeitrag versichert. Melde deiner Krankenkasse trotzdem frühzeitig, wie es danach weitergeht.
Meistens nicht. Nach bestandenem Abschluss exmatrikulieren die Hochschulen in der Regel von Amts wegen, oft zum Ende des laufenden Semesters. Prüfe trotzdem im Campus-Portal, zu welchem Datum das geschieht, denn mit der Exmatrikulation verlierst du Bibliotheks- und Account-Zugang. Zieh vorher alle Bescheinigungen und Dateien, die du später brauchst.
Das vollständige Transcript of Records, alle Immatrikulationsbescheinigungen und die Exmatrikulationsbescheinigung. Die beiden letzten brauchst du für die Rentenversicherung: Sie weist Studienzeiten nur an, wenn Beginn und Ende belegt sind, und akzeptiert bei abgebrochenem Studium ausdrücklich die Exmatrikulationsbescheinigung als Nachweis. Dazu kommen Daten aus dem Hochschul-Account, der oft wenige Wochen später deaktiviert wird.
Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines ersten geförderten Studiums, nicht mit der Exmatrikulation. Etwa viereinhalb Jahre nach diesem Ende verschickt das Bundesverwaltungsamt den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Der Rückzahlungsbetrag ist auf höchstens 77 Raten zu 130 Euro gedeckelt, also 10.010 Euro, und das Darlehen bleibt zinsfrei. Melde jeden Umzug, damit dich der Bescheid erreicht.
Der Anspruch für die Erstausbildung endet, sobald die Abschlussprüfung bestanden ist und das Ergebnis schriftlich vorliegt — nicht erst mit dem Zeugnis oder der Exmatrikulation. Spätestens endet er mit dem 25. Geburtstag. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Bachelor und Master, zahlt die Familienkasse für eine Übergangszeit von höchstens vier Monaten weiter.