Eigenständigkeitserklärung schreiben: Was hineingehört, wie du KI-Nutzung korrekt dokumentierst und welche fünf Fehler dich die Note kosten können.

"Die Erklärung ist kein Formalkram, sondern ein Prüfungsdokument — was du dort unterschreibst, ist eine verbindliche Aussage über deine Arbeitsweise."
Die Eigenständigkeitserklärung ist meist die letzte Seite deiner Arbeit — und die, die am häufigsten falsch abgegeben wird. Sie ist kein Formalkram, sondern ein Prüfungsdokument: Was du dort unterschreibst, ist eine verbindliche Aussage über deine Arbeitsweise. Seit KI-Werkzeuge zum Alltag gehören, haben viele Hochschulen ihre Vorlagen erweitert, und genau an dieser Stelle entstehen die meisten Fehler. Dieser Leitfaden zeigt dir, was in die Erklärung gehört, wie du KI-Nutzung sauber dokumentierst und welche fünf Fehler regelmäßig Ärger machen.
Selbstständigkeitserklärung, Eigenständigkeitserklärung, eidesstattliche Erklärung: Die Begriffe meinen im Kern dasselbe Dokument, werden aber unterschiedlich streng verwendet. Bei kürzeren Arbeiten wie Hausarbeiten reicht häufig eine einfache Selbstständigkeitserklärung. Bei Abschlussarbeiten verlangen viele Hochschulen die eidesstattliche Variante — sie enthält in der Regel zusätzliche Angaben und eine persönliche Unterschrift mit Datum.
Entscheidend ist nicht, wie das Dokument heißt, sondern wessen Vorlage du benutzt. Die Universität Münster weist ausdrücklich darauf hin, dass es dort keine zentralen Richtlinien zur Verwendung textgenerierender KI gibt und einzelne Fachbereiche eigene Handreichungen bereitstellen. Das ist typisch: Regeln entstehen oft auf Fachbereichsebene, nicht zentral. Nimm deshalb immer die aktuelle Vorlage deines Prüfungsamts oder Fachbereichs und keine aus einer Suchmaschine. Wo diese Vorgaben stehen und wie du sie liest, klärt der Ratgeber zur Prüfungsordnung und den sechs Stellen, die wirklich zählen.
Die Formulierungen unterscheiden sich, die Bausteine sind weitgehend gleich:
| Baustein | Was du damit bestätigst |
|---|---|
| Eigenständigkeit | Du hast die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst. |
| Quellen | Alle wörtlich oder sinngemäß übernommenen Stellen sind als solche gekennzeichnet. |
| Hilfsmittel | Du hast alle benutzten Hilfsmittel angegeben — dazu zählen auch Software und Lektorat. |
| KI-Passus | Du legst offen, ob und wie du generative KI eingesetzt hast, beziehungsweise dass du dich an die Absprache gehalten hast. |
| Prüfungsstatus | Die Arbeit wurde nicht bereits in gleicher oder ähnlicher Form als Prüfungsleistung eingereicht. |
| Ort, Datum, Unterschrift | Die formale Bestätigung — ohne sie ist das Dokument unvollständig. |
Ein konkretes Beispiel: Die Universität Hamburg verlangt für Abschlussarbeiten in ihrer Vorlage drei Komponenten — die eidesstattliche Versicherung, dass die Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurde, die Bestätigung, dass die im Anmeldeformular festgehaltenen Vereinbarungen zur Nutzung generativer KI eingehalten wurden, sowie die persönliche Unterschrift.
Das Hamburger Beispiel zeigt die Logik, die an vielen Hochschulen gilt: Die Erklärung bestätigt nur, dass du dich an eine Vereinbarung gehalten hast, die vorher getroffen wurde. Wenn du diese Absprache nie geführt hast, kannst du sie am Abgabetag nicht mehr nachholen. Kläre also vor Schreibbeginn mit deiner Betreuung, was erlaubt ist, und halte das Ergebnis schriftlich fest.
Wie ernst das genommen wird, macht die Universität Bielefeld deutlich: Der ungekennzeichnete Einsatz von KI-Anwendungen bei Studien- und Prüfungsleistungen entgegen anderslautenden Aufgabenstellungen oder Eigenständigkeitserklärungen ist nicht erlaubt und gilt als Täuschungsversuch. Ist der Einsatz dagegen erlaubt, empfiehlt die Universität, Studierende im Rahmen der Eigenständigkeitserklärung zu einer Dokumentation zu verpflichten, welche Software mit welchen Prompts zum fertigen Ergebnis beigetragen hat. Fallen später fachliche oder methodische Auffälligkeiten auf, kann nachgefragt werden — wer den eigenen Arbeitsprozess dann nicht erklären kann, hat ein Problem.
Für die Dokumentation selbst haben sich zwei Formate etabliert. Die Universität Osnabrück empfiehlt für kürzere schriftliche Arbeiten eine einfache Liste: ob KI verwendet wurde und zu welchen Zwecken — etwa Ideenfindung, Recherche, Übersetzung, Visualisierung, Generierung von Programmiercode oder Bildbearbeitung. Für umfangreichere Arbeiten empfiehlt sie eine detaillierte Tabelle mit Arbeitsschritt, konkreter Anwendung sowie Art und Umfang der Nutzung; welche Angaben genau verlangt werden, geben die Lehrenden vor. Grundsätzlich gilt dort: Vollständig oder in Teilen von generativen KI-Werkzeugen geschaffene Inhalte sind stets als solche zu kennzeichnen.
So kann eine solche Tabelle aussehen:
| Arbeitsschritt | Werkzeug | Art und Umfang der Nutzung |
|---|---|---|
| Literatur sichten | Learnboost | Zusammenfassungen von 12 Aufsätzen als Einstieg; alle übernommenen Aussagen am Originaltext geprüft |
| Struktur entwickeln | Chatbot | Vorschläge für die Kapitelfolge; endgültige Gliederung selbst erstellt |
| Sprachliche Überarbeitung | Chatbot | Kürzung von drei Absätzen in Kapitel 4, inhaltlich unverändert |
| Auswertung | Statistiksoftware | Berechnung der Korrelationen; Interpretation eigenständig |
Ein Punkt wird dabei regelmäßig übersehen: Auch Werkzeuge, die dir nur beim Verstehen geholfen haben, sind Hilfsmittel. Wenn du dir Fachtexte zusammenfassen oder Karteikarten daraus erzeugen lässt, um dich in ein Thema einzuarbeiten, gehört das in die Dokumentation, sobald deine Hochschule den Hilfsmittelbegriff weit fasst — auch wenn kein einziger Satz davon in deiner Arbeit steht. Im Zweifel gilt: lieber angeben als weglassen. Welche Regeln beim KI-Einsatz im Studium sonst noch greifen, ordnet der Ratgeber KI im Studium: was erlaubt ist und wie du es angibst ein.
Hier gehen die Vorgaben deutlich auseinander, und deshalb lohnt der Blick in den eigenen Leitfaden. Die Universität Hamburg verlangt, die unterschriebene Erklärung als letzte Seite in die PDF-Datei der Arbeit zu integrieren und sie zusammen mit der Arbeit beim zuständigen Prüfungsmanagement einzureichen. Die Universität Münster verlangt für Abschlussarbeiten dagegen, dass die Erklärung in gedruckter Form eingereicht und handschriftlich unterzeichnet wird.
Zwei Hochschulen, zwei Verfahren — eine allgemeingültige Regel gibt es nicht. Prüfe deshalb drei Dinge konkret: Gehört die Erklärung an den Anfang oder ans Ende? Reicht eine eingescannte oder digitale Unterschrift, oder muss handschriftlich unterschrieben werden? Und wird sie mit der Arbeit zusammen abgegeben oder separat? Ob die Seite eine Seitenzahl bekommt und im Inhaltsverzeichnis auftaucht, regelt ebenfalls dein Leitfaden; in vielen Vorgaben zählt sie nicht zum Textumfang. Wie du Seitenzahlen, Verzeichnisse und Abschnittswechsel technisch sauber hinbekommst, zeigt der Ratgeber wissenschaftliche Arbeit in Word formatieren.
Eigene Formulierung statt Hochschulvorlage. Wer den Text selbst schreibt oder aus dem Netz zusammensetzt, weicht schnell inhaltlich ab. Schon kleine Abweichungen können formale Rückfragen auslösen.
KI-Nutzung weglassen, weil sie „nur" beim Verstehen half. Der Hilfsmittelbegriff ist weiter, als die meisten annehmen. Nicht angeben ist die riskantere Variante.
Die Erklärung erst am Abgabetag lesen. Steht dort eine Bestätigung über eine Absprache, die du nie getroffen hast, kannst du sie nicht mehr herstellen.
Unterschrift oder Datum fehlen. Bei digitaler Abgabe wird die handschriftliche Unterschrift besonders oft vergessen — obwohl mehrere Hochschulen sie ausdrücklich verlangen.
Veraltete Vorlage. Vorlagen werden regelmäßig überarbeitet, gerade wegen der KI-Passagen — die Universität Hamburg stellt ihre Erklärung für Abschlussarbeiten beispielsweise in einer eigens datierten Fassung von 2025 bereit, auf Deutsch und auf Englisch. Eine Datei, die seit zwei Semestern in deinem Ordner liegt, kann den geforderten Passus schlicht nicht enthalten.
Was auf dem Spiel steht, formuliert die Universität Osnabrück unmissverständlich: Als Täuschungsversuch gelten die bewusste oder grob fahrlässige Nichtkennzeichnung KI-generierter Inhalte, die nicht transparente Nutzung von KI-Systemen und die Ersetzung der Eigenleistung durch KI-Leistung; die Prüfungsleistung wird dann mit „nicht bestanden" bewertet. Wo im Studium sonst noch die Grenze zur Täuschung verläuft, klärt der Ratgeber Plagiat vermeiden: was im Studium als Täuschung zählt.
Die gute Nachricht: Wer seine Hilfsmittel von Anfang an mitschreibt, hat am Ende zehn Minuten Arbeit statt eines Abends voller Rekonstruktion. Wenn du Fachtexte mit Learnboost zusammenfasst oder daraus Karteikarten erzeugst, notiere dir gleich mit, welches Kapitel du wofür bearbeitet hast — dann steht deine KI-Dokumentation fast von selbst, und du kannst sie an die Vorgaben deines Fachbereichs anpassen, statt sie neu zu erfinden.
Beide Begriffe meinen im Kern dasselbe Dokument, werden aber unterschiedlich streng verwendet. Bei kürzeren Arbeiten wie Hausarbeiten reicht häufig eine einfache Selbstständigkeitserklärung. Bei Abschlussarbeiten verlangen viele Hochschulen die eidesstattliche Variante mit zusätzlichen Angaben und persönlicher Unterschrift. Verbindlich ist immer die Vorlage deines Prüfungsamts oder Fachbereichs.
In aller Regel ja, sobald deine Hochschule einen entsprechenden Passus vorsieht. Die Universität Bielefeld stuft den ungekennzeichneten Einsatz von KI-Anwendungen entgegen der Aufgabenstellung oder der Eigenständigkeitserklärung als nicht erlaubt ein. Maßgeblich ist die Absprache mit deiner Betreuung, die du vor Schreibbeginn klären solltest.
Das regelt deine Hochschule unterschiedlich. Die Universität Hamburg verlangt, die unterschriebene Erklärung als letzte Seite in die PDF-Datei der Arbeit zu integrieren. Andere Vorgaben sehen die Erklärung am Anfang oder als separates Blatt vor. Prüfe deinen Leitfaden, bevor du das Dokument zusammenstellst.
Nicht überall. Die Universität Münster verlangt für Abschlussarbeiten ausdrücklich, dass die Erklärung in gedruckter Form eingereicht und handschriftlich unterzeichnet wird. Andere Hochschulen akzeptieren eine eingescannte Unterschrift im PDF. Kläre die Abgabeform rechtzeitig beim Prüfungsamt.
Die Universität Osnabrück wertet die bewusste oder grob fahrlässige Nichtkennzeichnung KI-generierter Inhalte als Täuschungsversuch; die Prüfungsleistung wird dann mit „nicht bestanden“ bewertet. Hinzu kommt: Fallen fachliche oder methodische Auffälligkeiten auf, kann zum Arbeitsprozess nachgefragt werden. Die genauen Folgen regelt deine Prüfungsordnung.